Notizen eines Flugsimulations-Enthusiasten

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Noch einmal: Die japanischen Luftfahrtgesetze zu Drohnen

Vor ein paar Tagen habe ich so einen Nachrichtenartikel gesehen, ein chinesischer Student hat mit einer Drohne Kirschblüten am Kaiserlichen Palast in Kyoto gefilmt, weil er vorher keine Beantragung gemacht hat, wurde er schließlich von der Polizei verhaftet und zur Anzeige gebracht. Weil er vorher auch in Arashiyama und am Philosophenweg und anderen Orten eine Drohne benutzt hat, besteht die Möglichkeit, dass er eine比较 strenge Strafe erhält.

Früher habe ich den Artikel Bestimmungen der japanischen Luftfahrtgesetze für Drohnen zusammengefasst, man weiß daraus, dass in solchen dicht besiedelten Gebieten, wenn man vorher keine Beantragung bei den Behörden eingereicht hat, eine Geldstrafe von nicht mehr als 500.000 Yen fällig wird.

Aber wo genau gelten Orte als dicht besiedelte Gebiete? Und wo darf man Drohnen nicht einfach fliegen lassen?

Also habe ich wieder die einschlägigen Vorschriften nachgeschlagen und gesehen, dass die Materialien auf der Website des MLIT etwas umfangreicher als früher sind, zum Beispiel die Lufträume, die vorher beantragt werden müssen, umfassen A Luftraum um Flughäfen B Über 150 Meter Höhe C Dicht besiedelte Gebiete diese drei Typen.

Zur Definition von C kann man auf der Karten-Website des Geospatial Information Authority of Japan der Regierung nachsehen, zum Beispiel ist das Tokioer Gebiet im Grunde eine rote Fläche, also das dicht besiedelte Gebiet von C.

Nochmals ein Blick auf die Region Kyoto-Osaka, im Grunde ist innerhalb der Stadt alles C-Luftraum.

Die Vorsichtsmaßnahmen beim Fliegen sind die gleichen wie früher vorgestellt, aber es gibt eine Grafik, die noch anschaulicher aussieht. Für Flüge in den folgenden Fällen ist ebenfalls eine vorherige Beantragung erforderlich: 1 Die Flugzeit ist nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang 2 Es muss jederzeit visuell die Drohne und die Umgebung beobachtet werden 3 Es muss ein gewisser Abstand zu Personen und Gebäuden eingehalten werden 4 Es ist verboten, Orte zu betreten, an denen an Feiertagen, bei öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen usw. Menschenansammlungen stattfinden 5 Es ist verboten, entflammbare oder explosive Stoffe oder andere Gegenstände mitzuführen, die leicht andere Personen oder Boden Gebäude usw. beschädigen können 6 Es ist verboten, Gegenstände abzuwerfen, die leicht andere Personen oder Boden Gebäude usw. beschädigen können

Das Format des einzureichenden Antrags ist Word, man kann hier die Erklärungsbeschreibung sehen, die auszufüllenden Inhalte umfassen: Zweck des Fluges, Zeit, Route, Gründe für das Betreten von Sperrgebieten, Gründe für die Beantragung von Vorsichtsmaßnahmen, Hersteller, Modell, Gewicht, Funktionen und Leistungen der Drohne, Flugerfahrung des Nutzers sowie sein Wissen und seine Qualifikationen, ob eine Dritthaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, ob vor dem Flug in über 150 Meter Höhe eine Genehmigung der Flugsicherungsstelle eingeholt wurde.

Außerdem kann der Antrag per Post an das MLIT gesendet werden, oder über das Elektronische Beantragungssystem im Internet eingereicht werden.

Auch zu beachten ist, dass die Genehmigung innerhalb der Regierung 10 Arbeitstage benötigt, also muss man den Antrag etwa zehn Tage vor dem geplanten Flugtermin einreichen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Schließlich hat der Nutzer noch die Pflicht zu einem nachträglichen Bericht, das Berichtsformular ist ebenfalls im Word-Format, der Inhalt umfasst die Fluggenehmigungsnummer, Flugbuch (Name des Nutzers, Flugzusammenfassung, Flugzeugtyp, Startort, Startzeit, Landeort, Landezeit, Gesamtflugzeit, Vorfälle, die die Flugsicherheit beeinflusst haben), Karte des Fluggebiets usw.

Ende