Folgeberichterstattung zur Aufhebung des Verbots der Nutzung von elektronischen Geräten an Bord in Japan
Vor ein paar Tagen habe ich über die Entscheidung des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus geschrieben, die Nutzung von elektronischen Geräten während Start und Landung zu erlauben. Damals war das noch ein Gerücht, aber gestern habe ich das offizielle Material gesehen, das noch detaillierter ist. Im Folgenden werde ich kurz darauf eingehen.
Zunächst ist zu wissen, dass nicht auf allen Flugzeugen Handys benutzt werden dürfen. Die Flugzeuge werden in 4 Kategorien eingeteilt, und nur in Flugzeugen der Kategorie 1 und 2 dürfen Smartphones und ähnliche Geräte verwendet werden. Schauen wir uns die folgende Tabelle an, die auf die Widerstandsfähigkeit der Flugzeugzelle gegenüber Funkwellen eingeht:

Zur ersten Kategorie mit der höchsten Widerstandsfähigkeit gehören moderne Verkehrsflugzeuge wie die B787, B777, A380, A320, CRJ100, 200 sowie ein Teil der B737 und B767. Schätzungen zufolge gehören ältere Modelle wie die 737-500 nur zur zweiten Kategorie, zu der auch die Saab 340, Bombardier Q300/100 und Teile der 757 und 767 gehören. Zur dritten Kategorie gehören einige Hubschrauber, aber die genaue Einteilung hängt von den Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Gleichzeitig wurden auch die elektronischen Geräte klassifiziert. Das lässt sich schwer in Textform erklären, also habe ich daraus eine Tabelle gemacht.
| Elektronische Geräte | Bisherige Regelung | Neue Regelung (Kat. 1) | Neue Regelung (Kat. 2) | Neue Regelung (Kat. 3) |
| Handys im normalen Modus, Funkempfänger, funkfergesteuertes Spielzeug, drahtlose Mikrofone | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Handys im Flugmodus mit aktiviertem Bluetooth, Geräte die untereinander kommunizieren, kabellose Kopfhörer, kabellose Mäuse | Nicht erlaubt | Eingeschränkt erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Handys, Computer, Tablets etc. im Flugmodus, die mit dem bordinternen WLAN kommunizieren | Nur während der Reiseflug erlaubt | Eingeschränkt erlaubt | Kein bordinternes WLAN verfügbar | Kein bordinternes WLAN verfügbar |
| Elektronische Geräte, die keine Funkwellen aussenden, wie Handys im Flugmodus, Digitalkameras, DVD-Player etc. | Nur während der Reiseflug erlaubt | Eingeschränkt erlaubt | Eingeschränkt erlaubt | Nur während der Reiseflug erlaubt |
Was die Empfindlichkeit der Flugzeuge gegenüber Funkstörungen angeht, so scheinen neuere Modelle über eine höhere Toleranz zu verfügen als ältere. Ich habe hier die Memoiren eines JAL-Kapitäns aus den späten 90ern ("機長の一万日" - "10.000 Tage als Kapitän"). Darin erzählt er von einer Geschichte, als er eine Boeing 747-200 flog. Plötzlich zeigte ein Instrument im Autopilot-Modus einen Fehler an. Er schaltete sofort auf Handsteuerung und begann, die Fehlerquelle zu suchen. Natürlich fand er lange nichts, also rief er per Bordtelefon die Kabine an, um zu fragen, ob ein Passagier gerade telefoniert. Die Crew fand tatsächlich jemanden, der sein Handy benutzte (damals gab es noch kein Verbot für die Handy-Nutzung an Bord). Sobald der Gast aufgelegt hatte, zeigte das Instrument wieder normale Werte. Dieses Beispiel zeigt, wie empfindlich viele Instrumente auf Funkwellen reagieren können.
Im Folgenden sind die spezifischen Erklärungen zu den verschiedenen elektronischen Geräten aufgeführt. Sie entsprechen im Wesentlichen der obigen Tabelle, daher werde ich sie hier nicht im Detail erläutern.

Zum Schluss noch ein sehr wichtiger Punkt: Ab dem 1. September, nach der Landung, sobald das Flugzeug die Runway verlassen hat und sich auf dem Taxiway befindet, dürfen alle elektronischen Geräte verwendet werden. Die aktuellen Durchsagen der Fluggesellschaften erlauben den Passagieren in der Regel erst die Nutzung des Handys, wenn das Flugzeug am Gate vollständig zum Stillstand gekommen ist. In Zukunft können Passagiere also bereits früher nach der Landung ihre Familien benachrichtigen.
Ende